Planung einer Webseite - Rechtliches (Abmahnungswelle)
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Rechtliches (Abmahnungswelle)
Was passiert bei Änderungen an der Webseite?
Nun, um sicher zu gehen, sollten Sie geänderte Seiten wiederum prüfen lassen.
Hier können Sie sicherlich mit dem Anwalt monatliche Verträge schließen, die eine kontinuierliche Prüfung abdecken.
Was kostet die Abmahnung?
Das hängt vom Gegenstandswert ab.
Je nach Schöpfungshöhe und abgemahnten Punkten ist der Gegenstandswert zwischen 30.000 und 80.000,00 € zu beziffern.
Um eine konkrete Aussage über die Höhe der Abmahnung machen zu können, muss eine Seite aber erst betrachtet werden.
Rechnen Sie pro Abmahnung mit 750,00 - 1.800,00 + MWSt.
Abmahnungswelle – Sport oder lukrative Verdienstquelle?
Die Abmahnungswelle in Deutschland ist nach wie vor am boomen.
Das Prinzip ist ganz einfach. Sie betreiben oder erstellen eine Webseite. Dabei achten Sie nicht so genau darauf, woher Bilder oder Texte kommen, kopieren hier und da einen kleinen Teil oder fügen Grafiken ein, die Sie auch irgendwo „gefunden“ haben.
Jetzt gibt es spezielle Suchdienste, die sich darauf spezialisiert haben, derartige Urheberechtsverletzungen im Internet zu finden.
Entweder werden diese Anbieter beauftragt, oder sie recherchieren aus eigenem Antrieb. Einmal das Duplikat eines Textes gefunden, wird ein Anwalt eingeschaltet, der sofort eine Abmahnung zustellt.
Was kostet der Anwalt?
Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, z.Bsp. Rechtsanwalt Volker Siegel
(www.ra-siegel.de), um die Seite vor Veröffentlichung prüfen zu lassen, richtet sich der Preis nach dem Aufwand.
Schon für 200,00 - 300,00 € kann man eine normal große Homepage prüfen lassen. Recherchen hinsichtlich der einzelnen Homepage-Bestandteile werden nach Aufwand bezahlt. Stundensätze variieren je nach Kanzlei, genau wie bei der Vertragsgestaltung, z.B. von AGB.
Eine Abmahnung kostet i.d.R. zwischen 750,00 € und 1.850,00 zzgl. MWSt. nur für den gegnerischen Anwalt im außergerichtlichen Verfahren, den eigenen Anwalt nicht eingerechnet.
Leider wird Konkurrenzkampf nicht immer über Qualität und Service, sondern über Abmahnungen ausgetragen.
Wie kann man sich gegen eine Abmahnung schützen?
Lassen Sie Ihre Seite von einem Anwalt prüfen
bevor diese online geht!
Der Rechtsanwalt sichert dann ab, dass die von Ihnen genutzten Texte in Ordnung sind, und keinen Anlass zur Abmahnung geben.
Sollten Passagen auftreten, die entweder gegen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder andere Rechte verstoßen, wird der Anwalt Sie darauf hinweisen oder besser noch, umformulierte Texte anbieten.
Sollte Ihre Seite schon online sein, und Sie bekommen eine Abmahnung sind die wichtigsten Empfehlungen.
- 1. Ruhe bewahren
- 2. eigenen Anwalt einschalten
Conmasys bietet Ihnen den Service optional in Verbindung mit der Installation einer Webseite an. Die jahrelange Zusammenarbeit mit verschiedenen Rechtsanwälten gewährleistet, dass Ihre Webseite quasi "abmahnungssicher" wird.
Nutzen Sie das Angebot, denn Vorsorgen ist besser als Nachholen!
Bekomme ich eine Androhung der Abmahnung, oder geht’s gleich zur Kasse?
In der Regel bekommen Sie sofort eine Abmahnung die kostet. Ebenso eine Unterlassungserklärung und die Aufforderung, die urheberrechtlich geschützten Texte oder Bilder zu entfernen.
Die Fristen dabei sind extrem kurz, zumeist nur 3-6 Tage.